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   BVerwG, 11.01.1978 - 2 B 10.78   

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https://dejure.org/1978,1488
BVerwG, 11.01.1978 - 2 B 10.78 (https://dejure.org/1978,1488)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1978 - 2 B 10.78 (https://dejure.org/1978,1488)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1978 - 2 B 10.78 (https://dejure.org/1978,1488)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Beschwerdeschrift - Verfahrensrüge wegen Ablehnung des Antrags auf Vertagung der mündlichen Verhandlung - ...

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1978 - 2 B 10.78
    Das erfordert zumindest die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1978 - 2 B 10.78
    Das erforderd daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. BVerfGE 28, 17, Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1974 - BVerwG 2 B 71.73 -).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Zur ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gehört aber, obwohl es sich um einen absoluten Revisionsgrund handelt (§ 138 Nr. 3 VwGO), daß wenigstens vorgetragen wird, wozu die Partei sich nicht hat äußern können und was sie anderenfalls vorgetragen hätte (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1978 - BVerwG 2 B 10.78 - und vom 10. Februar 1978 - BVerwG 2 B 65.77 - mit Hinweis u.a. auf BVerfGE 28, 17).
  • BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77

    Verwertung einer vom Beklagten eingereichten Schrift des Klägers ohne Erörterung

    Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerfGE 28, 17; u.a. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts von 10. Juni 1974 - BVerwG 2 B 71.73 - und vom 11. Januar 1978 - BVerwG 2 B 10.78 -).
  • BVerwG, 01.11.1979 - 2 B 69.79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Entscheidung durch Beschluss

    Das erfordert jedenfalls, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerfGE 28, 17; u.a. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1974 - BVerwG 2 B 71.73 - und vom 11. Januar 1978 - BVerwG 2 B 10.78 -).
  • BVerwG, 27.08.1980 - 2 B 51.79

    Beurteilung eines Beamten - Anspruch auf Beförderung - Tätigkeit im Arbeitsgebiet

    Es fehlt schon an der zur ausreichenden Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO) erforderlichen substantiierten Darlegung, welche Gesichtspunkte des Berufungsurteils die Beschwerde für neu hält, und was der Kläger hierzu bei nach seiner Meinung ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. Urteil des Senats vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105] sowie Beschlüsse des Senats vom 10. Juni 1974 - BVerwG 2 B 71.73 - und vom 11. Januar 1978 - BVerwG 2 B 10.78 -).
  • BVerwG, 06.07.1983 - 2 B 80.81

    Einordnung der Rechtsnatur beamtenrechtlicher Anstellungsverträge als

    Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. Urteil des Senats vom 10. August 1973 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105] sowie Beschlüsse vom 10. Juni 1974 - BVerwG 2 B 71.73 - und vom 11. Januar 1978 - BVerwG 2 B 10.78 -).
  • BVerwG, 09.05.1983 - 2 B 43.83

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Dienstliche Beurteilung

    Hieran würde die Rüge auch insoweit scheitern, als mit ihr die Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 138 Nr. 3 VwGO) geltend gemacht werden sollte (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105] sowie Beschlüsse vom 10. Juni 1974 - BVerwG 2 B 71.73 - und vom 11. Januar 1978 - BVerwG 2 B 10.78 -).
  • BVerwG, 27.02.1991 - 2 B 29.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge der Versagung des

    Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 26.77 - sowie Beschlüsse vom 10. Juni 1974 - BVerwG 2 B 71.73 - und vom 11. Januar 1978 - BVerwG 2 B 10.78 -).
  • BVerwG, 24.07.1981 - 2 B 18.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (vgl. Urteil des beschließenden Senats vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105] sowie Beschlüsse vom 10. Juni 1974 - BVerwG 2 B 71.73 - und vom 11. Januar 1978 - BVerwG 2 B 10.78 -).
  • BVerwG, 19.10.1979 - 2 CB 28.79

    Voraussetzungen für eine Einstellung als Beamter - Anspruch auf Übernahme in den

    Das erfordert insbesondere, daß innerhalb der Beschwerdefrist auch substantiiert vorgetragen wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerfGE 28, 17; Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1974 - BVerwG 2 B 71.73 - und vom 11. Januar 1978 - BVerwG 2 B 10.78 -).
  • BVerwG, 28.08.1979 - 2 B 52.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert vorgetragen wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (BVerfGE 28, 17; Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1974 - BVerwG 2 B 71.73 - und vom 11. Januar 1978 - BVerwG 2 B 10.78 -).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 2 B 63.83
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